Das Aktivierungsprogramm kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen von min. Pflegegrad 1.
Es gibt außerdem die Möglichkeit als Selbstzahler das Aktivierungsprogramm in Anspruch zu nehmen. Schreiben Sie uns hierfür eine unverbindliche Anfrage an info@tmz-hamm.de